Coronatest!

Willkommen im Testzentrum Urexweiler

Wir heissen Sie in unserem Testzentrum Urexweiler Willkommen!

Seit dem 30.06.2022 gilt die neue Testverordnung.

Bitte prüfen Sie vor einer Terminbuchung, ob der der Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest besteht.
Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis sowie Ihren Personalausweis zu Ihrem Termin mit.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.

Vereinbaren Sie einen Termin.

Jetzt Termin buchen

Wir sind für Sie da.

Hier finden Sie uns

Testzentrum Urexweiler

Standort

Testzentrum Urexweiler
Im Brühl
66646 Urexweiler

+4915128104821

Öffnungszeiten

Sie haben Fragen?

Oft gestellte Fragen

In unserem Corona-Testzentrum wird mit einer Software gearbeitet, bei der sich der Testkandidat über diese Webseite registrieren kann. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie gerne bequem von zu Hause einen Termin buchen. Es besteht aber auch die Möglichkeit ohne Terminvereinbarung zu unseren Test-Zeiten zu erscheinen. Sie erhalten dann per E-Mail eine Terminbestätigung . Beim Check-In am Corona Testzentrum zeigen Sie einfach Ihren gültigen Personalausweis vor und der Test kann erfolgen. Anschließend erhalten Sie das Ergebnis nach ca.20 Minuten per E-Mail und/oder Download mit einem QR-Code - ohne Warten vor Ort. Auf Wunsch stellen wir Ihnen alternativ auch gerne einen Ausdruck zur Verfügung, den sie ca. 20 min nach dem Test erhalten können.

Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen. Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“). Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen. Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind. Pflegende Angehörige Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten.

Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten: Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen wollen Personen, die am Tag der Testung Kontakt zu Personen haben werden, die ein hohes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken (Das sind Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Vorerkrankungen) Personen, die durch die Corona-Warn-App einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“).

Zur Inanspruchnahme der kostenlosen Tests muss ein geeigneter Nachweis vorgelegt werden, z.B. Mutterpass , amtl.Lichtbildausweis, Personalausweis, Bescheinigung, positiver PCR- oder Absonderungsbescheinigung, ärztliches Attest.Zudem muss der Testanlass schriftlich begründet werden.

Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass ein vorangegangener Antigen-Schnelltest positiv ausgefallen ist. In diesem Fall hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV.